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Hier entsteht die Dokumentation, der vom Tiefbauamt Oldenburg, dem Wasser-Schiffahrtsamt-Bremen und der Niedersächsischen Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr behördlich genehmigten Lichtinstallation "Schnittstelle".

Jeder, der mitmachen möchte, hat auf dem Übergang einen Teilbereich zur Verfügung, sprich das Geländer und links und rechts Metallstangen im Abstand von 2,50 Metern, die senkrecht im Übergang und der Decke verankert sind. Zwischen den Stangen würden sich sehr einfach Schnüre befestigen lassen. Jeder kann dort etwas vorführen, vorlesen, musizieren, oder etwas anbringen und es mit einer mitgebrachten Taschenlampe etc. anleuchten. Was ihr dafür benötigt, eine Schnur, Schere, Tesa, Batterien und ebenso Essen und Trinken müsst ihr selber mitbringen. Wer Spaß hat dabei zu sein, schreibt einfach kurz eine e-mail an Christoph.Fuhrken@t-online.de., oder kommt einfach dazu, aber bitte eine Taschenlampe oder andere Batterieleuchten nicht vergessen.

Während des Zeitraums vom 10.09.11 20:30 Uhr bis 11.09.11 0:30 Uhr wird die Brücke von beiden Seiten der Hunte stadtseitig angestrahlt und der Fußgängerübergang in 30 Metern Höhe beleuchtet. An der Wandseite des Übergangs befinden sich für jeden der 165 Teilabschnitte Collagen aus dem Kamelogana Projekt. Jeder der veröffentlicht werden möchte, wird namentlich genannt und ist mit einem Foto auf der entstehenden Internetseite zu sehen. Die Anfahrt mit dem Auto über der Klosterholzweg/Blankenburg, oder mit dem Fahrrad von beiden Seiten der Hunte. Das Deichtor, des Deichbands - Brake, für die Zufahrt mit dem Fahrrad aus Donnerschwee kommend, wird für diesen abend geöffnet sein... Bitte die Parkplätze am Blankenburger See nutzen. Danke.

Dokumentation hier klicken

 

 

Auflagen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Oldenburg - Kaiserstraße 27 26122 Oldenburg

1.) Der Veranstaltungszeitraum ist begrenzt auf Sonnabend, den 10. September 2011 in der Zeit von 20:30 Uhr bis Sonntag, den 11. September 2011, 00:30 Uhr.

2.) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Verkehr auf der BAB 29 durch die Aktion nicht behindert, geblendet oder in irgend einer Form abgelenkt wird.

3.) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass vom Rad/ Gehweges, an der Rampe des Fahrbahndammes, sowie vom Fußgänger/ Radfahrer- Steg keine Fußgänger auf die Fahrbahn der BAB gelangen können.

4.) Sollte es wider erwarten doch zu einer Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs durch die Veranstaltung kommen, ist die zuständige Polizeidienststelle berechtigt, Änderungen an der Beleuchtungsanlage zu fordern oder die Veranstaltung abzubrechen.